Förderung rund um das Dach

Die Leistungen des Dachdeckerhandwerks erstrecken sich neben der Erneuerung der Dacheindeckung auf damit verbundene Arbeiten wie den Einbau von Wärmedämmungen oder sogar die Montage von Solarzellen oder Kollektoren. Dazu kommen weitere Arbeitsfelder, wie beispielsweise die Ausführung von Dachbegrünungen, der Einbau von Dachflächenfenstern oder Asbestsanierung.

Hinsichtlich einer möglichen Förderung ergibt sich eine Unterteilung in folgende förderfähige Maßnahmen:

  • Wärmedämmung (an Dach und Fassade)
  • Modernisierung- und Instandsetzung (Dacheindeckung, Dachflächenfenster)
  • Wohnraumschaffung (Dachausbau wie z.B. Dachgauben)
  • Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Solarkollektoren)

Auf den ersten Blick erscheint das Angebot von Bund, Land und Kommunen unübersichtlich. Allerdings hat sich im Bereich der Energiesparförderung eine Systematik herausgebildet, der die einzelnen Programme trotz unterschiedlicher Ausrichtungen und Zielgruppen folgen. So werden Fördermittel im Regelfall als Zuschuss oder als zinsverbilligtes Darlehen vergeben. Was diese Förderformen auszeichnet und was Bauherren und Eigentümer vor der Antragsstellung bedenken sollten, haben wir in kurzen Beiträgen für Sie zusammengefasst.

 

Rahmenbedingungen

Fördermittel stehen meist nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Außerdem wird ein Großteil der Zuschüsse und Förderungen nach dem so genannten "Windhundverfahren" vergeben. Deshalb kommt es gerade auf kommunaler Ebene häufig zu kurzen Programmlaufzeiten. Ein Rechtsanspruch von Bauherren und Eigentümern auf Förderung besteht in aller Regel nicht.

Beachten Sie bitte auch, dass für die meisten Förderprogramme ein Kumulierungsverbot vorgesehen ist, sie können nicht gleichzeitig mit anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus müssen häufig auch individuelle Antragsvoraussetzungen erfüllt werden.

Zu guter Letzt: Förderungen müssen in der Regel beantragt werden, bevor mit dem Bauvorhaben oder der Modernisierungsmaßnahme begonnen wurde. Wer seinen Antrag auf Förderung erst zu einem späteren Zeitpunkt stellt, geht meist leer aus.

 

Zinsvergünstigte Darlehen

Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union stellen Bauherren und Eigentümern auf Antrag zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen zur Verfügung. Die Zinsen sind im Vergleich zum aktuellen Marktzins um ein bis zu mehreren Prozenten günstiger. Anträge nehmen die Banken entgegen. Darlehensprogramme sind die am häufigsten angebotene und genutzte Art der Energiesparförderung.

Beispiele für zinsvergünstigte Darlehen sind

  • KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
  • Wohnraum modernisieren (KfW-Programm)
  • Solarstrom erzeugen (KfW-Programm)
  • Ökologisch bauen (KfW-Programm)
  • Energiesparprogramm des Landes Baden-Württemberg

 

Zuschüsse

Zuschüsse sind Starthilfen, die gewährt werden, um beispielsweise gewünschte Investitionen im Gebäudebestand zu erleichtern. Die Förderung kann im Regelfall nur einmalig in Anspruch genommen werden. Zuschüsse müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden und werden nach Abschluss der Investition ausgezahlt. Bauherren und Eigentümer müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen. Allerdings sind die Fördermittel zu versteuern.

Beispiele für Zuschussprogramme sind:

  • Tilgungszuschuss der KfW im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
  • EnergieHolz Baden-Württemberg
  • Markteinführung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
  • EnergieSparCheck
  • Vor-Ort-Beratung

 

Gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung

Der Gesetzgeber fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Die Energieversorgungsunternehmen wurden deshalb dazu verpflichtet, eine Mindestmenge dieses Stroms abzunehmen und zu einem bestimmten Satz zu vergüten. Über die so genannte Einspeisevergütung soll der Bau kleiner KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Megawatt und die Markeinführung von Brennstoffzellen-Anlagen zu unterstützen. Weitere Informationen zu Einspeisevergütung und Zuschlagszahlungen finden Sie beim Bundesumweltministerium unter
www.erneuerbare-energien.de