KfW Energieeffizient Sanieren

Dachsanierung jetzt planen

Die fachgerechte Planung einer Dachsanierung ist Voraussetzung, um einen Fördermittelantrag stellen zu können.

Seit 1. März 2013 können Haus- und Wohnungsbesitzer über das KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" von höheren Investitionszuschüssen und verbesserten Kreditkonditionen profitieren. Energieberater wissen, worauf zu achten ist, um etwa im Rahmen einer energetischen Dachsanierung die Bedingungen für die Nutzung von KfW-Zuschüssen zu erfüllen.

Vor einer Dachsanierung kann der Energieberater prüfen, welche Maßnahmen gefördert werden. Mit welchen KfW-Zuschüssen kann ein Hausbesitzer rechnen?

Der Zuschuss der KfW für Einzelmaßnahmen ist von 7,5 auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten gestiegen, wobei eine Obergrenze von 5.000 Euro je sanierter Wohneinheit gilt. Hinzu kommt, dass 50 Prozent der Kosten für eine Baubegleitung durch einen Energieberater bezuschusst werden können, bis maximal 4.000 Euro. Zu den geförderten Maßnahmen gehören z. B. die Reduzierung von Wärmebrücken und ein Luftdichtheitskonzept. Außerdem übernimmt der Energieberater die Baustellenkoordination, erstellt ein Abnahmeprotokoll sowie einen Gebäudeenergieausweis. Unsere Hauseigenen Energieberater stehen Ihnen von Anfang bis Ende immer zur Verfügung. Ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“.

Die Dachsanierung kann beginnen, die Termine sind mit den Handwerkern abgestimmt. Wie sieht die weitere Planung aus, damit der Hausbesitzer von Zuschüssen profitieren kann?

Die Förderung muss in jedem Fall vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Im ersten Schritt ermittelt der Energieberater den Zustand und Dämmwert des Daches. Im zweiten Schritt legt er zusammen mit dem Bauherrn fest, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Anschließend klärt der Energieberater, welche Anträge gestellt werden müssen. Liegt der Zuwendungsbescheid vor, können die Arbeiten an der Dachsanierung beginnen. Um die Luftdichtheit des Daches zu prüfen, wird in der Regel eine sogenannte "Blower Door"-Messung durchgeführt. Nach Abschluss der Dachsanierung bestätigt der Energieberater die fachgerechte Ausführung und die Förderfähigkeit der energetischen Maßnahmen im "Online-Antrag" sowie im "Verwendungsnachweis". Dazu muss der Hausbesitzer auch die Handwerkerrechnungen vorlegen.

Im KfW-Merkblatt mit den Technischen Mindestanforderungen zum Investitionszuschuss (Programm 430) wird für die Dämmung von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen ein U-Wert von 0,14 W(m²K) gefordert.

 

Was bedeutet das für die Dämmung?

Diese Anforderungen an die gesamte Dämmleistung des Daches sind anspruchsvoll. Mit einem Hochleistungsdämmstoff lassen sich die Vorgaben vernünftig erfüllen. Ist das Schräg- oder Steildach ungedämmt, reichen bereits 16 Zentimeter Polyurethan-Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) 024 auf den Sparren, um den U-Wert von 0,14 W(m²K) zu erreichen.

Wurde in der Vergangenheit bereits zwischen den Sparren gedämmt, kann die alte Zwischensparrendämmung verbleiben und mit einer Polyurethan-Aufsparrendämmung kombiniert werden.

Energieberater aus unserem Hause wissen, worauf zu achten ist, um im Rahmen einer energetischen Dachsanierung die Bedingungen für die Nutzung von KfW-Zuschüssen zu erfüllen.

Für alte Dächer mit geringer Sparrenhöhe ist eine Aufsparrendämmung mit Polyurethan-Elementen von außen ideal. Die Sparren müssen nicht aufgedoppelt werden, es besteht zudem keine Gefahr von Wärmebrücken. Auch die Kombination einer vorhandenen Zwischensparrendämmung mit neuer Polyurethan-Aufsparrendämmung ist möglich.

Checkliste zur Dachsanierung: Planen, Zuschuss beantragen, Baubegleitung aussuchen

  • Wie soll das Dach saniert werden? Soll es ausgebaut werden? Ist ein komplett neuer Dachstuhl geplant oder soll die Dämmung verbessert und eine neue Dacheindeckung aufgebracht werden? Sind Dachfenster eingeplant und wird an deren Verschattung gedacht?

  • Ist eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung des Hauses geplant? Wo können Fördermittel für die Dachsanierung beantragt werden? Ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Welche Mindestanforderungen gelten, welche Nachweise werden benötigt?

  • Ist der Energieberater für die geplante Maßnahme qualifiziert - etwa bei Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung sowie Abnahme und Bewertung der Sanierung? Kann die Baubegleitung bezuschusst werden?

  • In welchem Zustand befindet sich die alte Dachdämmung? Welche neue Dämmung kommt in Frage oder bietet sich eine Kombilösung an? Wo gibt es Praxishilfen und weiterführendes Informationsmaterial?

Unsere erfahrenen und praxiserprobten Fachkräfte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Zu den förderfähigen Investitionskosten Im Rahmen einer Sanierung zum Effizienshas zählen unter anderem:

  • Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung)

  • Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls

  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre

  • Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung

  • Aufdoppelung der Sparren bei Zwischensparrendämmung

  • Erneuerung der Innenverkleidung, inkl. Maler- und Tapezierarbeiten

  • Abdichtungsarbeiten am Dach

  • Neueindecdkung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. (inkl. Gründach)

  • Vergrößerung des Dachüberstandes

  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufblreche

  • notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter

  • Kaminkopf neu einfassen.

In der Darlehensvariante beträgt der maximale Kreditbetrag 75.000 Euro pro Wohneinheit. Der Effektivzins beträgt dabei ab 2,32 % (Stand 31.08.2010). Dazu kommt noch ein Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich nach dem erreichten Effizenzstand richtet. Dieser kann bis zu 12,5% und damit 9.375 Euro betragen.

Insgesamt gibt es bei der Modernisierung fünf Effizienstandards. Sie orientieren sich an den Anforderungen der EnEV an einen gleichartigen Neubau. Effizienzhaus 85 bedeutet beispielsweise, dass der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 85% der Grenzwerte für einen solchen Neubau betragen darf. Zusätzlich bestehen Anforderungen an den Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust)

Das Erreichen der jeweiligen Effizienzhausstandards muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Als Sachverständige gelten im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassene Energieberater oder Personen, die nach EnEv Ausstellungsberechtigte für Energieausweise sind.

Einzelheiten zu den verschiedenen Förderstufen und den damit verbundenen Förderungen können der Tabelle entnommen werden.