Wer fördert was

Die Bundesregierung hat auf der Basis europäischer und nationaler Bestimmungen zum Klimaschutz zahlreiche Maßnahmenpakete beschlossen und umgesetzt. Sie sollen helfen, die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauptaugenmerk liegt vor allem auf der Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung will laut dem aktuell gültigen Koalitionsvertrag den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent fördern und die Energieeffizienz weiter erhöhen.

Die energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), der Aubau der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die wichtigsten Programme.

Die Bundesregierung unterstützt Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden und stockt deshalb die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und für andere Maßnahmen für die Jahre 2009 bis 2011 im Konjunkturpaket I auf.

Im Konjunkturpaket II unterstützt der Bund Kommunen und Länder mit einem Investitionsprogramm. Die geplaneten Maßnahmen sollen helfen, die CO2-Emissionen zu verringern und die energetischen und formalen Anforderungen, die für die möglichen Förderungen erfüllt werden müssen, werden dabei regelmäßig verschärft oder verändert