Asbestsanierung nach TRGS 519

Der Begriff Asbest bezeichnet in der Natur vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die wegen ihrer hervorragenden Eigenschaften (große Festigkeit, hitze- und säurebeständig) bis vor 20 Jahren das am meisten verwendete Isoliermaterial beim Brandschutz darstellte, aber auch häufig als Dachdeckung und Fassadenbekleidung eingesetzt wurde.

Erst Anfang der 80er Jahre wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser im Umgang oder beim Bearbeiten von Asbest reagiert.

Schädlich ist dabei das Einatmen der Fasern, die bei Bearbeitung, Abriss, aber auch durch Verwitterung und Verschleiß freigesetzt werden. Unangetastete Bauteile, z.B. aus Asbestzement, können völlig ungefährlich sein

Zum Schutz vor Gefahrstoffen ist die Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten daher nur behördlich zugelassenen Unternehmen erlaubt. Vor Sanierungsbeginn sollte ein Schadstoffgutachten erstellt werden, um die Asbestkonzentration in der Raumluft festzustellen und einzelne betroffene Bauteile genauer zu untersuchen.

Eine Asbestsanierung ist meist aufwendig, da die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) eingehalten werden müssen.

Aber nicht nur technisch, sondern auch personell müssen höchste Ansprüche erfüllt werden, so muss das Personal für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien fachliche Lehrgänge nachweisen können.

Benötigen Sie weitere Informationen, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf, wir informieren und beraten Sie gerne ausführlich über das Thema Asbestsanierung.