Dachbodendämmung

Die Dämmung der obersten Geschossdecke rentiert sich vor allem bei einem ungedämmten Dach und einem ungenutzten Dachboden.

Die Dachbodendämmung ist in der EnEv 2009 nun auch gesetzlich vorgeschrieben:

  • Für bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche Dachböden oberhalb beheizter Räume gilt ein U-Wert von 0,24 W/(m²K) - statt bisher 0,30.
  • Ab dem 01.01.2012 sind Eigentümer zur Dämmung verpflichtet, es sei denn, sie dämmen alternativ das bisher ungedämmte Dach.

Ganz gleich, ob der Dachboden nur zugänglich ist oder tatsächlich regelmäßig begangen wird, stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung.

Voraussetzung für eine begehbare Dämmung ist die entsprechende Festigkeit der Dämmung.

 

Begehbare Dachbodendämmung auf Wäsche- und Nutzböden

Zur Wärmedämmung von Wäsche- und Nutzböden ist der Einsatz von trittfesten Hartschaumdämmplatten mit Stufenfalz PS SE als Wärmedämmung zu empfehlen. Als begehbare Fläche werden Fußbodenverlegeplattten V 100 E1 N+F schwimmend auf die Dämmschicht verlegt und wasserfest in Nut und Feder verleimt. Es ist darauf zu achten, dass genügend Dehnfugen an angrenzenden Bauteilen eingehalten werden.

Vorteile:

  • kostengünstige Ausführung durch hohe Tagesleistungen
  • keine Kältebrücken durch fugenlose Dämmschicht

Eigenschaften:

  • wärmedämmend, trittelastisch, pflegeleicht, wischfest, nicht gesundheitsgefährdend, biologisch unbedenklich, montagefreundlich, wasserfest, formstabil, schwer entflammbar, güteüberwacht

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