Die gesetzlichen Anforderungen an den U-Wert bei Altbauten

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert für Außenwände von bestehenden Gebäuden, sofern Dämmschichten (z.B. WDVS) eingebaut werden, eine Reduzierung des U-Wertes auf ‹= 0,24 W/(m²*K)