Der Energieausweis

Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 liefert der Energieausweis/Energiepass Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Weiterhin enthält er Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung. In Zukunft brauchen Sie einen Energieausweis/Energiepass sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.

Wie wir alle vom Auto die Schadstoffklassen kennen, unterscheidet der Energieausweis/Energiepass nach Effizienzklassen bzw. beziffert den Primärenergieaufwand.

 

Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist. In Abhängigkeit von der Anlagentechnik wie Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung sowie des verwendeten Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle etc.) ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der schließlich die Schadstoffklasse des Gebäudes wiedergibt. Über diesen Kennwert kann der Käufer/Mieter im Vorfeld erfahren, ob das Objekt dem neusten Energiestandard entspricht. Was wiederum erkennen lässt, welche Energiekosten auf den Mieter/Käufer zukommen werden.

Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis. Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf. Von allen fachlichen Organisationen wird der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen.

Der vollständige und gültige Energieausweis/Energiepass muss Modernisierungsvorschläge enthalten. Die Modernisierungs-Tipps zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.

Betrachten Sie den Energieausweis/Energiepass nicht als lästiges Übel, sondern vielmehr als Chance für Ihr Gebäude.

 

Wer benötigt Ihn?

Bereits seit 2002 ist der Energieausweis für Neubauten vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung 2007 weitet diese Regelung auf bestehende Gebäude bei Verkauf oder Vermietung aus. Grund: Potenzielle Käufer und Mieter sollen sich über die zu erwartenden Betriebskosten einer Wohnung oder eines Hauses informieren können. Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen oder es bereits vermietet oder verpachtet haben.

Grundsätzlich sind zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Die Trennlinie verläuft entlang der Zahl der Wohneinheiten und dem Baujahr bzw. dem Baustandard. Bei mehr als vier Wohneinheiten besteht generell Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude vor In-Kraft-Treten der Wärmeschutzverordnung 1977, also vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, und dieser Baustandard bislang auch nicht durch spätere Modernisierungen erreicht worden ist. In allen anderen Fällen - nachträglich nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung modernisierte oder nach dem 1. November 1977 errichtete Gebäude - besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Der Energieausweis für Altbauten im Überblick:

  • ist Pflicht bei Neuvermietung oder Verkauf,
  • kann als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden,
  • gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohneinheiten,
  • muss Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und Modernisierungsempfehlungen enthalten,
  • ist zehn Jahre gültig.

 

Terminplan und Übergangsvorschriften 

Der Energieausweis für bestehende Wohngebäude wird in mehreren Schritten eingeführt. Zum 1. Juli 2008 wird die Ausweispflicht zunächst für Wohngebäude eingeführt, die bis einschließlich 1965 errichtet worden sind. In einer kurzen Übergangsphase können sich Hauseigentümer drei Monate lang entscheiden, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden soll. Am 1. Oktober 2008 endet diese Wahlfreiheit. Die Einführung des Energieausweises für Wohngebäude wird zum 1. Januar 2009 abgeschlossen sein. Ab diesem Datum müssen auch für nach 1965 errichtete Wohngebäude Energieausweise ausgestellt werden.

 

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Viele Eigentümer haben die Qual der Wahl, denn die Energieeinsparverordnung 2007 lässt für Altbauten, die bereits die Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, zwei Varianten des Energieausweises zu. Es kann entweder der Energiebedarf eines Gebäudes (Bedarfsausweis) oder der aktuelle Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) ermittelt werden. Welcher Energieausweis ist der richtige?

  • für Gebäude kleiner als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben

  • für Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen auf einen energetischen Stand gebracht worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
  • die Wahlfreiheit wird auch bei größeren Gebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten eingeräumt

  • der Energieausweis im Gebäudebestand wird ab dem 1. Juli 2008 Pflicht

  • Energieausweise, die schon vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden

  • Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren