28.08.2013
Sturmschaden: Reparatur allein genügt nicht...

Bei Dachreparaturen nach Sturmschäden ist oft gleich die Dämmung Pflicht!

Was hat ein Hagelsturm mit der Energie-Einsparverordnung des Landes zu tun? Eine gaue Menge, wie derzeit rund um Reutlingen und Tübingen nicht wenige Opfer des Unwetters vom letzten Juliwochenende erfahren. 

Dort hat es ein Jahrhundertsturm nach jüngsten Schätzungen Sachschäden von bis zu einer Milliarde Euro angerichtet. Hausdächer waren dabei am meisten betorffen. Seither sind Dachdecker aller Art in dieser Region im Dauereinsatz. Sogar auswertige Dachdecker helfen bei dieser Katastrophe mit vollem Einsatz. 

Vorsicht ist trotz dem Engagement der Dachdecker trotzdem geboten! Bei der Sanierung grßflächigeren Dachschäden verlangt Vater Staat  auch gleich eine energetische Sanierung. Alt-Immobilien ohne Dachdämmung müssen anlässlich der Sturmreparatur also auch noch energiespartechnisc auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Das Problem für viele Haus-Eigner: Während die Versicherung zwar die Beseititung des sturmbedingten Schadens übernimmt, bleibt der Immobilienbesitzer auf den Kosten für die Dämmung sitzen. FÜr eine Dämmung, die er im Zweifel überhaupt nicht geplant hatte. Zwischen 50 bis 70 Prozent liegt nach Darstellung des Dachdeckerhandwerks der finanzielle Mehraufwand, wenn stattt einer bloßen Reparatur des Daches auch gleich gedämmt werden soll.

Zwar kann man versuchen, sich von der sanierungspflicht befreien zu lassen - etwa angesicts enefnanielln Notlage. Ein solcher Antrag sei aber bislang nicht im Ministerim eingegangen.

Kommt ein Hausbesitzer der Pflicht zur Energie-Sanierung nicht nach, riskiert er laut den im Internet abrufbaren Regularien Geldbußen von bis zu 50.000 €.