26.07.2010
Vergütung für Netzeinspeisung sinkt ab 1. Juli 2010

Eigenverbrauch soll lukrativer werden.

Am 09. Juli 2010 hat der Bundesrat den Kompromiss zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestätigt, den der Bundestag am 08. Juli 2010 beschlossen hatte.

Mit der Änderung soll die Einspeisungsvergütung für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern rückwirkend ab 01.Juli 2010 um 13% zusätzlich zur bereits vorgesehenen Reduzierung sinken. Bisher erhielt man beispielsweise für Anlagen bis 30 kW noch 39,14 Cent pro kWh - ab dem 01. Juli 2010 werden es nur noch 34,05 Cent pro kWh sein. Ab 01. Oktober 2010 werden die Vergütungssätze nochmals um 3% reduziert für Anlagen, die nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurden.

Die jährliche Degression für die Einspeisungsvergütung richtet sich zukünftig nach dem Leistungsvolumen der neu gebauten Photovoltaik-Anlagen. Bei einem Zielvolumen von bis zu 3.500 MW pro Jahr wird sie ab 2011 jährlich 9 % betragen, über 3.500 MW sind es 11%. Liegt das Volumen mehr als 1000 MW darüber, wird die Degression noch mehr erhöht, liegt es mehr als 1000 MW darunter, soll die Einspeisungsvergütung nicht so stark sinken.

Demgegenüber soll der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms lohnender werden. Die Vergütung für selbst verbrauchten Strom liegt 12 Cent unter dem Wert für die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz. Hierauf wird keine weitere Degression angewandt. Damit werden ab dem 01. Juli 2010 22,05 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen unter 30 kW gezahlt. Zusammen mit der Einsparung von externem Strom soll der Direktverbrauch des Photovoltaik-Stroms dem Anlagenbetreiber damit mehr Geld einbringen als die Netzeinspeisung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesumweltministerium